27 O 412/09 - 18.06.2009 - Wieder mal Mario Barth, der zensiert unterstützt von Schertz

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Inhaltsverzeichnis

[bearbeiten] Mario Barth vs. SAT.1 Satelliten-Fersehen GmbH

18.06.09: LG Berlin 27 O 412/09

Heute gab es gleich zwei Prozesse von Mario Barth. Siehe auch 27 O 452/09

[bearbeiten] Korpus Delicti

Im vorliegenden Fall geht es um die Berichterstattung über die Vermögensverhältnisse des Vaters von Mario Barth.


[bearbeiten] Richter

Vorsitzender Richter am Landgericht: Herr Mauck
Richterin am Landgericht: Frau Becker
Richterin am Landgericht: Frau Kuhnert

[bearbeiten] Die Parteien

Klägerseite: Kanzlei Schertz Bergmann; RA Schertz und RAin Dr. Kleinke
Beklagtenseite: Kanzlei Nörr Stiefenhofer Lutz; RA Dr. Vollrath

[bearbeiten] Notizen der Pseudoöffentlichkeit

18.06.09: Berichterstatter der Pseudoöffentlichkeit: Achim Sander und Rolf Schälike

Vorsitzender Richter Herr Mauck: Mario Barth möchte nicht, dass berichtet wird, dass sein Vater Geldprobleme hat. Das betrifft Familienverhältnisse, Details, die hier ausgebreitet werden … Dass der an von Mario Barth das erfahren müsste, das sehen wir nicht.

Klägeranwalt Schertz: […]

Vorsitzender Richter Herr Mauck: Ein öffentliches Interesse wird nicht gesehen. Ein berichterstattenswertes Interesse wird nicht gesehen. Auch wenn es auf das Recht eines Dritten durchschlägt.

Beklagtenanwalt Dr. Vollrath: Es deckt nur die Hintergründe seines Bühnenprogramms auf.

Klägeranwalt Schertz: Schwachsinn!

Beklagtenanwalt Dr. Vollrath: Wir haben gemailt.

Klägeranwalt Schertz: Haben sie selbst den Beitrag gemailt? Ich rede so, wie ich Lust habe, bis der Vorsitzende mich rügt.

Beklagtenanwalt Dr. Vollrath: Im Gegensatz zu Atze Schröder, der ein fiktives Bühnen-Ich hat …

Klägeranwalt Schertz: Der Beitrag ist ausschließlich effekthascherisch. So hat die Kammer es auch erkannt. Sein künstlerisches Programm ist eine Fiktion, ein Kunstprogramm. Z. B. hat seine Freundin einen ganz anderen Vornamen. Im Fall von Herbert Grönemeyer z. B. wurde auch gesagt, er hätte im Liedtext Privates vermarktet. Bis zum BGH ist der Fall gegangen. Selbst wenn ein Künstler Autobiographisches einfließen lässt, auch dann begibt er sich nicht seines Rechts auf Schutz seiner Privatsphäre. Die Fälle sind trotzdem nicht identisch, aber selbst da …! Dann hätte auch Thomas Mann nicht die Buddenbrocks schreiben dürfen.

Vorsitzender Richter Herr Mauck: Sie [der Verlag] haben ihren Spaß gehabt, die Kammer sieht das auch so. Zum zweiten Punkt: …

Beklagtenanwalt Dr. Vollrath: Aus meiner Sicht ist das nicht erledigt. Es ist zwangsweise vollstreckt worden. […]

Vorsitzender Richter Herr Mauck: … Herausgabe des Sendemitschnitts … es besteht Anspruch … keine Verletzung der Redaktionsräume …

Klägeranwalt Schertz: Warum wurde nicht einfach herausgegeben? So ein Aufriss, pure Schikane! Ob das sinnvoll ist, Herr Kollege?

Vorsitzender Richter Herr Mauck: Wir werden nachdenken.

Eine Einstweilige Verfügung in dieser Sache wurde am Ende des Verhandlungstages bestätigt.

[bearbeiten] Kommentar

[bearbeiten] Wichtiger Hinweis

Für diesen Bericht gilt, was für alle Berichte gilt: Alles, was in den Berichten steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen können die Berichterstatter nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Zensurkammern, sind die Recherchen der Berichterstatter erbärmlich. Was in den Berichten in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft wird eine falsche Zeichensetzung verwendet. Dafür haben schon mehrere Berichterstatter in Deutschland Heute gesessen. Die Berichterstatter möchten für ihre mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax bzw. deren nicht exakte Anwendung nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf den während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen können die Berichterstatter als Pseudoöffentlichkeit nichts. Auch Zeugen gibt es keine. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben Besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung besitzen die Berichterstatter von der Pseudoöffentlichkeit nicht. Es handelt sich lediglich um Verschwörungstheorien.


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