27 O 28/09 - 12.02.2009 - RAF Klägerismus - Klar

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Inhaltsverzeichnis

[bearbeiten] Klar vs. B.Z. Ullstein GmbH

12.02.09, 12:00 27 O 27/09 Klar vs. B.Z. Ullstein GmbH


Der Kläger, Christian Klar, wil mit seinem jetzigen Aussehen nicht fotografiert werden.

Geklagte wurde an diesem tag glech gegen die Bild von Axel Sringer AG 27 O 30/09 und BILD digital GmbH & Co. KG


Terminrolle Landgericht Berlin 12.02.2009 27 O 31/09


[bearbeiten] Richter

Vorsitzender Richter am Landgericht Herr Michael Mauck
Richterin am Landgericht Frau Dr. Hinke
Richter am Landgericht Herr von Bresinsky


[bearbeiten] Die Parteien

Klägeranwalt: Kanzlei: Eisenberg, Dr. König, Dr. Schork; vertreten durch RA Eisenberg und RAin Frau Dr. Schork
Beklagtenanwalt: Kanzlei: Hogan & Hartson Raue LLP; vertreten durch RA Dr. Hegemann und den Justiziar der B.Z., Herrn Wilde

[bearbeiten] Bericht der Pseudoöffentlichkeit

Beobachter von der Pseudoöffentlichkeit: Achim Sander und Rolf Schälike

Im Saal beobachten die Verhandlung mehr als 15 Zuhörer/Zuschauer.

Beklagtenanwalt Prof. Hegemann: Sie replizieren? Ja oder nein?

Klägeranwalt Eisenberg: Wir replizieren. Es war eine private Korrespondenz zwiashcen mir und Prof. Raue. Steht drin, dass das ein privater Brief war, über den ihr das Wasser nicht haltet. Wenn ich oben drauf schreibe "privat, vertraulich", könnte man schon auf die Idee kommen ... Die B.Z. schärft ihr Profil, dass sie als erste die Fotos ergattern will.

Beklagtenanwalt Prof. Hegemann liest den eben übergebenen Schriftsatz: Da steht wirklich nichts Neues drin.

Klägeranwalt Eisenberg: Doch. ... Sie snd die ersten, welche Fotos von Klar geschossen haben.

Beklagtenanwalt Prof. Hegemann: Das ist Boulevard. Es geth darum, erlaubt oder nicht erlaubt.

Vorsitzender Richter Mauck: Es gibt den Bundesverfassungs-Entscheidung. Beu RAF ist es anders, weil so einmalig, so untetrschiedlich. Bei Eva Haule wurden die heutigen Fotos akzeptiwert, nicht nur die Fahndungsfotos. Rs gin um die Erkennbarkeit. Man darf über die Geschehnisse berichten. Es erhebt sich aber die Frage, ob man auch fotografieren darf. Es gibt einige Anknüpfungspunkte: das Berliner Ensemble hat Klar einen Praktikumsplatz angeboten. Darüber wurde groß berichtet. Wenn Herr Klar dann zum Berliner Ensemble geht, muss es ihm klar gewesen sein, dass man dann fotografiert wird. Die Tätigkeit als Terrorist reizt nicht nur, ihn fotografieren zu dürfen. Bei uns streitig. Jetz sind Sie dran, Herr Eisenberg.

Klägeranwalt Eisenberg: Habe verstanden, dass ...

Vorsitzender Richter Mauck: Habe gesagt, könnte in betracht kommen.

Klägeranwalt Eisenberg: Kann ja sein, dass Klar sich auch anständige Arbeit sucht, mit 56 Jahren. Nicht gerade bei Springer vielleicht, als Archivar oder bei der BSR als gerichtaktenvernichter oder als IT-Programmierer. Man könnte sage, es ist wahnsinnig ... Sicherheitsanspruch ... öffentliches Interesse .... . Es gibt kaum noch Bereiche, wo nicht öffentlich Gelder fließen ...

Beklagtenanwalt Prof. Hegemann: 10.2 Millionen.

Klägeranwalt Eisenberg: Was sind 10,2 Millionen? .... Aber er wollte nicht die 10,2 Millinen. Er wollte sich dort eingliedern, später zum Wintergarten, Tresor, als Bühnenarbeiter. Herr Peymann hat damit nicht geworben. Es liegt icht an Klar, sondern an Peymann. Könnte man ja sagen, er hat sich bei jemand öffentlichkeitsfreudigem beworben. - Ja, aber nur als Bühnenarbeiter. Sie haben das hochgezogen - keine Sache für die Öffentlichkeit. Die Idee kam 2004 auf. Gauss, Gradengesuch ... . Vollugsvorbereitende Maßnahmen. Man brauchte ein Beschäftigngsort. Niemand denkt ans Geschtei. Ist ja nicht so ... , dass man einen Skandal wollte, weil er arbeiten wollte. Nur weil das Theater öffentliche Mittel bekommt, darf nicht über ihn berichtet werden. Es war ja ein Fahndungsaufruf in der B.Z.: Wer findet ihn als erster? Wo steckt er heute? Dann hat er doch gar keine Chance, sich zu integrieren. Es war auf der Boulevard-Titelseite. Dann kann er gar nicht arbeiten gehen. Am 21.12.08 hat Herr Klar +über seinen Anwalt erklärt, er will nicht in die Öffentlichkeit. Ist mit dem Fall der Frau Haule nicht entschieden. Er will keine Öffentlichkeit, keine Talk-Shows. Das hat mit Pressefreiheit nichts zu tun. Man kan ja berichten.

Klägeranwältin Frau Dr. Schork: Hier noch mal anders als bei Frau Haule. Bei Haule war die Berichterstttung im Zusammenhang mit der Straftat, wo sie Freigang hatte. ... Schule ... . Sie ist regelrecht abgeschossen worden von den Paparazzies. Wir befuinden usn im späteren Stadium.

Vorsitzender Richter Mauck: Ja.

Beklagtenanwalt Prof. Hegemann: Ich verteidige das Foto, weil es verknüpft ist: Entlassung plus das Gespräch mit dem Berliner Ensemble. Aber auch ohne Verknüpfung. Es gibt zwei ASrgumente: 1. - Fahndungsfoto, 2. - jetzt, zur Bewerbungszeit. Sie [Herr Mauck] sagen das Bundesverfassungsgericht unterscheidet sich bei RAF von Lebach. Aber sogar auch nur zu Punkt zwei machbar. Die Tatsache, dass er RAF-Terrorist war, reicht nicht aus, sagen Sie - ok. ... 1980 plus entsprechend lange Strafe. Aber die Fälle Haule und Klar unterscheiden sich. So ist es bei Chrsitian Klar nicht. Der Häftling Chrsitian Klar sprach 2001 mit Gauss, ist 2007 wieder aufgetreten. Es gibt einen offenen Brief, es gibt ein Interview in der Zeitung "freitag", es gibt eine Debatte um die Tätigkeit im Berliner Ensemble. Er ist immer wieder in die Öffentlichkeit getreten, gerade im Zusammenhang mit der Tätigkeit bei der RAF. Frau Haule ist ein ganz anderer Fall. Als Marelin in Erscheinung getretetn. Bei Klar ist dieser Öffentlichkeitsbezug, bezieht sich auf die RAF-Taten. 1. Nicht nur großes Schweigen, sondern auch erklärte Reuelosigkeit, Distanzierung, Freutag-Interviewe, auch der offene Brief.


Grußwort des Ex-RAF-Führungskopfes Christian Klar

"Liebe Freunde, das Thema der diesjährigen Rosa-Luxemburg-Konferenz »Das geht anders« bedeutet, so verstehe ich es, vor allem die Würdigung der Inspiration, die seit einiger Zeit von verschiedenen Ländern Lateinamerikas ausgeht. Dort wird nach zwei Jahrzehnten sozial vernichtender Rezepte der internationalen Besitzerklasse endlich den Rechten der Massen wieder Geltung gegeben und darüber hinaus an einer Perspektive gearbeitet.

Aber wie sieht das in Europa aus? Von hier aus rollt weiter dieses imperiale Bündnis, das sich ermächtigt, jedes Land der Erde, das sich seiner Zurichtung für die aktuelle Neuverteilung der Profite widersetzt,aus dem Himmel herab zu züchtigen und seine ganze gesellschaftliche Daseinsform in einen Trümmerhaufen zu verwandeln. Die propagandistische Vorarbeit leisten dabei Regierungen und große professionelle PR-Agenturen, die Ideologien verbreiten, mit denen alles verherrlicht wird, was den Menschen darauf reduziert, benutzt zu werden. Trotzdem gilt hier ebenso: »Das geht anders«. Wo sollte sonst die Kraft zu kämpfen herkommen Die spezielle Sache dürfte sein, daß die in Europa ökonomisch gerade abstürzenden großen Gesellschaftsbereiche den chauvinistischen »Rettern« entrissen werden. Sonst wird es nicht möglich sein, die Niederlage der Pläne des Kapitals zu vollenden und die Tür für eine andere Zukunft aufzumachen. Es muß immer wieder betont werden: Schließlich ist die Welt geschichtlich reif dafür, daß die zukünftigen Neugeborenen in ein Leben treten können, das die volle Förderung aller ihrer menschlichen Potentiale bereithalten kann und das die Gespenster der Entfremdung von des Menschen gesellschaftlicher Bestimmung vertreiben wird

Quelle: Offener Brief an Luxemburg-Konferenz/nach jw 15.1.07

Beklagtenanwalt Prof. Hegemann: 2. erklärte Weigerung zur exakten Tatenaufklärung (wer hat geschossen?). Klar hat - und das halte ich für richtig - einen Anspruch gegen den Rechtsstaat auf Entlassung. Auch für den Reuelosen. Rechtsstaat und Öffentlichkeit sind aber zwei unterschiedliche Subjekte. Die Frage ist das Verhältnis der Öffentlichkeit zu Klar. Das ist nicht die ZPO und die StPO. Das ist das verhältis der Öffentlichkeit zu CVhsitina Klar. Man kann sich distanzieren. Anders als Frau Haule, Frau Albrecht oder der von Herrn Eisenberg so geliebte Herr Book. Klar ist immer wieder in die Öffentlichkeit getreten. Daher darf man ihn auch fotografieren. Nun auch noch die Verknüpfung zum Berliner Ensemble. Wenn er dann dort ein Praktikum macht, dann ist das ein singuläres Ereignis. Das ist ein geschichtsträchtiger, wirkungsmächtiger Ort im öffentlichen Bewusstsein: DDR, Brecht, Heiner Müller, bedeutsam auch heute, Peymann, wird öffentlich subventioniert. Gilt auch für andere, das kann sein. Peymann macht mit Klar politisches Theater, vertseht das als politische ASktion. Es ist nicht entscheidend, wie sinnvoll sowas ist, aber es ist selbständiger Diskussionsgegenstand. Alte Geschichte von Peymann mit der RAF. .... Stuttgaerter Zeitung .... .

Klägeranwalt Eisenberg: Schweinerei sowas, hä?

Beklagtenanwalt Prof. Hegemann: Nein herr Eisenberg. Ich lasse mich nicht in eine Scharfmacherrolle drängen.

Klägeranwalt Eisenberg: Menschenjäger ... .

Beklagtenanwalt Dr. Hegemann: Ich bin bei § 23, Abs. 1, "öffentliches Berichtsinteresse". Das Symbolische hier ist politisch und das rechtfertigt, ihn bei seinem Besuch zu fotografieren. Gibt es nach § 23, Abs. 2 ein "überwiegendes Schutzinteresse", als Gegenannahme? Nein. Dass ein Ex-.Terrorist überhaupt nicht abgebildet werden darf, wärer absurd. Eine solche rechtsseite gibt es nicht. Was haben wir? Wir reden hier nicht über Berichte seiner Besuche beim Bäcker, Zahnarzt etc. - darum geht´s hier nicht. Christian Klar hat die Debatte um sein Berliner-Ensemble-Praktikum mitbekommen und sein Auftritt dort. Er musste wissen, dass dort öffentliches Interesse besteht. Eva Haule war anders. Sie musste n icht wissen, dass in der Schule ein Journalist ist.

Klägeranwalt Eisenberg unterbricht: Den Auftritt hat er nicht gehabt.

Beklagtenanwalt Prof. Hegemann: Bin gleich fertig. SDann können Sie eine halbe Stunde sprechen. Es musste nicht eine Ausbildungsopleite sein ... .

Klägeranwalt Eisenberg: Zitieren sie mich nicht falsch, bleiben sie bei sich ...

Beklagtenanwalt Prof. Hegemann:' Nehmen wir zurück.

Klägeranwalt Eisenberg: Ddann ist es ja gut, wenn sie das begriffen gaben.

Klägeranwalt Eisenberg sitz am Tisch, Anwältin Frau Dr. Stork steht am Anwaltspult

Beklagtenanwalt Prof. Hegemann: Es geth um den Kern der Pressefreiheit ... Das wusste Herr Klar: die Fotos bilden erlaubterweise ein zeitgeschichtliches Ereignis ab.

Klägeranwalt Eisenberg: Ich gebe zu Protokoll, dass das Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheitendem dem Antrag auf vorsorgliche Auskunftssperre am 13.01.2009 vorläufig stattgegeben hat. Dann muss ich etwas vorlesen, Herr Vorsotzender, denn Herr Hegemann mich falsch zitiert. Freitag-Interview auf Seite 5. ... Das Wasser ist den Fluss schon längst runtergelaufen ... Die Organisation ist aufgelöst. Keine Rückkehr zum bewaffneten Kampf, das ist schon mehrmals gesagt worden, auch öffentlich, auch von mir. ... Was natürlich verständlich ist, weil da Hinterbliebene sind, Familien, Freunde sind. Dass auch Personen, die angegriffen worden sind, dieses menschliche Umfeld haben, das ist selbstverständlich. Und dass da eine berechtigte menschliche Klage ist, das muss ich mir gefallen lassen, das muss ein Aktivist des bewaffneten Kampfes sich gefallen lassen und würde ich nicht verdrängen wollen. Nur ist dieses Thema instrumentalisiert worden mit dem nächsten Stichwort, es ginge um Aufklärung. Ich will sie eigentlich nicht langweilen - er langweilt sie schon. Das Gespräch mit [der Zeitung] "freitag" war selbstverständlich unbebildert. Das Interview mit Herrn Gaus können Sie sich ansehen. Gauss hat geweint. nachdem Klar den Gnadengesuch stellte. Es hat ausschließlich biografische Züge. Er erklärt, wie er dazu gekommen ist. Man muss natürlich alphabetisiert sein, wenn ... .

Beklagtenanwalt Prof. Hegemann: Haben ASie das Wort "es tut mit leid" gelsen?

Klägeranwalt Eisenberg: Wer unterbricht jetzt hier wen? Sie sind ja stolz darauf, die Schmutzfinken vom Springer-Verlag zu vertreten. Die nähren sie jetzt. Wie kommen Siwe darauf zu behaupten, dass es ihn einen feuchten Kehrrich ... . dann äußert sich Herr. ... dass ein ehemaliger Bundespräsident gesagt hat, man muss nicht bereuen. Damit sagen wir nicht, dass er icht bereut. Sie haben nichts gelesen.

Beklagtenanwalt Prof. Hegemann: Wovon reden sie?

Klägeranwalt Eisenberg: Darum geht es hier nicht. Herr Hegemann vom katholischen Niederrhein. Sie sind ein Mietgehirn. Verzehren schmutziges Geld sehr schmutziger Auftraggeber. Sie sind der Täter und Anstifter. Sie haben sich in der B.Z. feiern lassen, dass sie diese Tat angestiftet haben. In Wirklichkeit sind Sie ein Menschenjäger.

Beklagtenanwalt Prof. Hegemann: Persönliche Angriffe.

Klägeranwalt Eisenberg: Unterbrechen Sie mich nicht.

Richter von Bresinsky: Muss was zu den persönlichen Angriffen sagen dürfen.

Klägeranwalt Eisenberg unterbricht in grober, ungehöriger Weise.

Beklagtenanwalt Prof. Hegemann: Sie sind nicht komisch, sondern tragisch. Ich habe die Veröffentlichung am Morgen am Kiosk das erste Mal gesehen. Ich halte die Veröffentlichung für zulässig.

Klägeranwalt Eisenberg: Sie sind jetzt der Täter. Jetz klönnen wir mit Ihnen als person sprechen. Wenn Sie als ASnwalt hier stehen. Sie haben sich feiern lassen als denjenigen, der sich feiern läßt ... über die Geschichte ... .

Beklagtenanwalt Prof. Hegemann: Darf ich was zu den persönlichen Angriffen sagen?

Klägeranwalt Eisenberg: Zitiert mich falsch. Entschuldigt sich ...

Beklagtenanwalt Prof. Hegemann: Wollte die Debatte abbrechen. Werde einen satz sagen ... Vor... . Habedie Veröffentlichung, um die es geht am Kiosk das erste Mal gesehen. Halte die Veröffentlichung für zulässig.

Klägeranwalt Eisenberg: ... Geht nicht darum, was ein Niederrheinischer Katholik vorschreibt. Hat den Betriebsratsvorsizenden getroffen. Er wollte das Gelände zeigen. Dass er danach damit rechen musste .. .

Beklagtenanwalt Prof. Hegemann: Falsch zitiert.

Klägeranwalt Eisenberg: Darf ich aussprechen. ... wusste die Wohnungsanschrift ...

Beklagtenanwalt Prof. Hegemann: Sie haben die Wohnungsanschrift mitgeteilt ... falsch zitiert.

Klägeranwalt Eisenberg: ... nicht öffentlich. das ist es nicht. Der Fall liegt in der Person Klar. Er ist keine Person der Zeitgeschichte. Nach der haftentlassung wear er passé. WEir haben in der Liste der Lebenslänglichen und Entlassenen mehr als 1.000 Perosnen. Korrespondenz mit SDtöbele. Muss man wieder Gaskammern ... . Könnte morgen ihr Nachbar sein. Dann könnte man über all die etwas produzieren. Sie verhetzen ihre Leser. "Leserreporter! Sucht und findet ihn!"

Beklagtenanwalt Prof. Hegemann: Das ist nicht der Fall hier, über den wir reden.

Klägeranwalt Eisenberg: Keine Person der Zeitgeschichte. Gucken Sie sich Wischnewski-Entscheidung vom 9. Senat des Kammergerichts an. Das genau wollte ... . Deswegen holt er sich die schmutzigsten Vertreter und macht daraus den Kampf für die Pressefreiheit. ... er muss damit rechen, dass irgendwelche Lezute sagen, er hat nichts bereut, jetzt muss er mal .. . Wenn er bei einer Tankstelle arbeiten würde, würden die Leute sagen, jetzt arbeitet ein ehemaliger Terrorist wieder mit Benzin.

....

Klägeranwalt Eisenberg: Er ist keine Person der Zeitgeschichte. Er hat das Recht, in Ruhe gelassen zu werden. Haule-Entscheidung. Stand der gleiche Anwalt. Hat anders gesprocvhen.

Vorsitzender Riochter Mauck: Gut.

Beklagtenanwalt Prof. Hegemann: Es ist nichts in diesem Vortrag Neues, außer einer Fülle von Angriffen. Dazu möchte ich mich nicht äußern. Ich erspare ihnen und mir, mich dagegen zu wehren.

Vorsitzender Riochter Mauck: Danke dafür. Wir entscheiden am Schluss der Sitzung.

Nach Beratung bestätigte das Gericht die Einstweilige Verfügung.

[bearbeiten] 27 O 30/09 Klar vs. Axel Springer AG

Beklagtenanwalt Prof. Hegemann: Ich stehe hier ganz allein ohne einem Justiziar.

Vorsitzender Richter Mauck: Die sind zu zweit, ist gemein. Anträöge wetrden gestellt.

Klägeranwalt Eisenberg: Frau Dr. Schork hat einen Einfall.

Protokollführerin: Keine neue Idee. Nix da. Jetz ist Schluss.

Vorsitzender Richter Mauck: Die Protokollführerin sagt, ... . Gut, am Schluss der Sitzung.

Am Schluss der Sitzung bestätigte das Gericht den Antrag des Klägers.

[bearbeiten] 27 O 31/09 Klar vs. BILD digital GmbH & Co. KG

Vorsitzender Richter Mauck: Auskunftssperre ... Anträge ... . Gut, werden darüber nachdenken, und am Schluss der Sitzung entscheiden.

Am Schluss der Sitzung bestätigte das Gericht den Antrag des Klägers.

[bearbeiten] Kommentar

Die Verhandlung wurde vom Klägeranwalt Eisenberg streckenweise mit großer Schärfe geführt, die dabei auch nicht vor persönlichen Angriffen gegen seinen Kollegen von der Gegenseite haltmachte. Die mit ihm anwesende jüngere Kollegin aus seiner Kanzlei vermochte, wollte oder sollte dabei auch nicht mäßigend wirken. Ihre Anwesenheit hatte weitgehend Statistencharakter oder sollte RA Eisenberg vielleicht auch bei seinen emotionsgeladenen Vortragspassagen beflügeln. Allgemein drängte sich der Eindruck auf, dass das Auftreten ein barrikadensturmbereites Publikum von den Bänken mitreißen sollte - aber ach, an solch Publikum gebrach es leider just dem lauten Streiter, was den Auftritt auch befremdlich hohl wirken ließ. Durchaus der Klägerseite geneigte Zuhörer im Publikum wirkten eher unangenehm berührt und es schien, dass mancher Alt-68er allein dadurch auch für sich selbst überraschend eher zarte Sympathien für den sehr beherrschten Anwalt der Beklagtenseite entwickelte. Für die weniger häufig gerichtbesuchenden Leser sei noch vermerkt, dass sich die Rechtsanwälte Eisenberg und Dr. Hegemann ansonsten auch freundschaftlich kollegial in den Hallen der 27. Kammer begegnen können und ein friedliches "Du" dabei pflegen.

[bearbeiten] Weiterführende Links

[bearbeiten] Wichtiger Hinweis

Für diesen Bericht gilt, was für alle Berichte gilt: Alles, was in den Berichten steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen können die Berichterstatter nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Zensurkammern, sind die Recherchen der Berichterstatter erbärmlich. Was in den Berichten in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft wird eine falsche Zeichensetzung verwendet. Dafür haben schon mehrere Berichterstatter in Deutschland Heute gesessen. Die Berichterstatter möchten für ihre mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax bzw. deren nicht exakte Anwendung nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf den während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen können die Berichterstatter als Pseudoöffentlichkeit nichts. Auch Zeugen gibt es keine. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben Besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung besitzen die Berichterstatter von der Pseudoöffentlichkeit nicht. Es handelt sich lediglich um Verschwörungstheorien.


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