27 O 1068/08 - 08.09.2009 - Kein Widerruf und keine Geldentschädigung nach 2 Jahren

Aus Buskeismus

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Inhaltsverzeichnis

[bearbeiten] Kim vs. Berliner Verlag GmbH

08.09.09: LG Berlin 27 O 1068/08

[bearbeiten] Korpus Delicti

Im vorliegenden Fall geht es um den Bericht, dass eine Angehörige eines internationalen Hilfskontingents in Afghanistan mit Leibeigenen gehandelt haben soll.

[bearbeiten] Richter

Vorsitzender Richter am Landgericht: Herr Mauck
Richterin am Landgericht: Frau Becker
Richterin am Landgericht: Frau Hoßfeld

[bearbeiten] Die Parteien

Klägerseite: Kanzlei Zimmer; RA Zimmer
Beklagtenseite: Kanzlei Schertz Bergmann; RAin Dr. Kleinke

[bearbeiten] Notizen der Pseudoöffentlichkeit

08.09.09: Berichterstatter der Pseudoöffentlichkeit: Achim Sander und Rolf Schälike


Vorsitzender Richter Herr Mauck: Frau Kim will einen Widerruf und eine Geldentschädigung, weil die BZ in einem Artikel vom 03.04.2007 berichtet hat, sie handle in Afghanistan mit Leibeigenen. Eine Aktualität ist nicht gegeben. Die Grenze hierfür liegt bei ca. einem Jahr. Irgendwann muss Schluss sein mit einem Widerruf. Die Zeitung erscheint hier in Berlin. In Afghanistan ist sicher Aufsehen erregt worden, aber insgesamt …

[bearbeiten] Urteil

Am Ende des Verhandlungstages wurde bekannt gegeben:

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.

3. Das Urteil ist gegen Sichwerheitsleistung in Höhe des jeweiigen beizutreibenden Kostenbetrages zuizüglioch 10 % vorläufig vollstreckbar.

Urteil 27 O 1068/08 vom 08.09.2009


[bearbeiten] Kommentar

[bearbeiten] Wichtiger Hinweis

Für diesen Bericht gilt, was für alle Berichte gilt: Alles, was in den Berichten steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen können die Berichterstatter nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Zensurkammern, sind die Recherchen der Berichterstatter erbärmlich. Was in den Berichten in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft wird eine falsche Zeichensetzung verwendet. Dafür haben schon mehrere Berichterstatter in Deutschland Heute gesessen. Die Berichterstatter möchten für ihre mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax bzw. deren nicht exakte Anwendung nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf den während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen können die Berichterstatter als Pseudoöffentlichkeit nichts. Auch Zeugen gibt es keine. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben Besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung besitzen die Berichterstatter von der Pseudoöffentlichkeit nicht. Es handelt sich lediglich um Verschwörungstheorien.


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