27.04.2012 - Vier Ulrich Marseille Zensurverfahren, RA Dr. Sven Krüger ratlos

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Inhaltsverzeichnis

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BERICHT


Oldenburger Wallkino
EWG Hansel Wohnungsverwaltungs GmbH


[bearbeiten] Ulrich Marseille vs. Axel Springer, SPIEGEL ONLINE, manager magazin, Jochen Hoff

LG Hamburg 324 O 627/11 Marseille Kliniken AG u. Ulrich Marseille vs. Axel Springer.

LG Hamburg 324 O 221/11 Ulrich Marseille vs. SPIEGEL ONLINE

LG Hamburg 324 O 254/11 Ulrich Marsaeille vs. manager magazin

LG Hamburg 324 O 376/11 Ulrich Marseille vs. Jochen Hoff.

[bearbeiten] Corpus Delicti

Der Kläger ist eine schillernde Person. In Wikipedia lesen wir:

Biografie
Theo und Ilse Marseille bauten nach dem Krieg mit Filmtheatern ein florierendes Unternehmen auf. Theo Marseille entstammt einer Seidenweberfamilie aus Krefeld. Ulrich Hansel wurde nach dem Tod von Theo Marseille von dessen Frau Ilse adoptiert. Nach dem Abitur studierte Marseille an der Universität Bremen Volkswirtschaftslehre und Rechtswissenschaften, ohne den Abschluss zu erreichen.
Politiker
2001 trat Marseille in die Partei Rechtsstaatlicher Offensive – die so genannte „Schill-Partei“ – ein und war deren Spitzenkandidat bei der Landtagswahl von Sachsen-Anhalt 2002. Die Partei scheiterte damals mit 4,5 % der Stimmen an der Fünf-Prozent-Hürde. Im gleichen Jahr kam er in die Schlagzeilen, weil er den Hamburger Parteivorsitzenden Ronald Schill in seinem Privatflugzeug von Hamburg nach München geflogen hatte, damit dieser dort eine Haarprobe zur Entkräftung von Gerüchten des Kokainmissbrauchs abgeben konnte. 2003 trat Marseille aus der Partei aus.
Gerichtsverfahren
Ein Verfahren Marseilles durch alle Instanzen bis zum Bundesverfassungsgericht zur Zulassung zum Staatsexamen ging zu seinen Ungunsten aus. Nachdem er 1983 das erste Staatsexamen nicht bestanden hatte, hatte er versucht, sich für die Nachprüfung eine juristische Examensarbeit zu kaufen. Marseille klagte erfolglos gegen die Entscheidung des Prüfungsamtes, das ihn von weiteren Prüfungen ausgeschlossen hatte, nachdem sein Täuschungsversuch ans Licht gekommen war [4] [5] [6]. Trotzdem wird Marseille in den Medien gelegentlich fälschlich als Jurist bezeichnet.
2009 wurde Marseille vom Landgericht Halle wegen Versuch der Anstiftung zur Falschaussage in Tateinheit mit versuchter Nötigung zu einer zur Bewährung ausgesetzten Freiheitsstrafe von einem Jahr verurteilt, weil er 2000 versucht haben soll, durch einen Drohbrief auf das Aussageverhalten eines Zeugen in einem Schadensersatzprozess vor dem Oberlandesgericht Naumburg Einfluss zu nehmen. Ihm wurde die Auflage erteilt, 6 Mio. € an die Staatskasse zu zahlen. Das Oberlandesgericht Naumburg wies Marseilles Revision gegen das Urteil zurück, änderte jedoch die Geldauflage ab.
In einem anderen Verfahren wurde Marseille 2010 vom Landgericht Halle wegen Bestechung zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr verurteilt, die zur Bewährung ausgesetzt wurde. Mit Abschluss des Revisionsverfahrens beim Oberlandesgericht Naumburg ist das Urteil seit Juli 2011 endgültig rechtskräftig. Ulrich Marseille bestreitet das.
Marseille erklärte wenige Tage nach dem Urteil gegenüber dem Magazin Wirtschaftswoche zunächst nur seine Bereitschaft zum Rücktritt von seinem Posten, um Schaden vom Unternehmen abzuwehren. Nur sechs Tage später teilt das Manager Magazin die Demission Marseilles mit.

Hinweis von Rolf Schälike: Ob diese Information in Wikepedia alle stimmen, wissen wir nicht. Wir prüfen auch nicht, was in Wikipedia präzisiert, korrigiert, richtig gestellt wird. Insofern können einige Angaven falsch sein, z.B. ob tatsächlich 6. Millionen € Strafe gezahlt werden musste. Es ist auch strittig, ob alle beiden Strafverfahren rechtkräftig sind. Das Landgericht Hamburg hat am 08.08.2012 in den hier beschriebenen Äußerungsverfahren lediglich bestätigt, dass ein Strafverfahren rechtkräftig ist. Wahrscheinlich das mit der Bestechung einer Krankenkassengutachterin.

Als aktiven Kläger haben wir Marseille bei Buske ebenfalls schon erlebt. Marseille obsiegte juristisch trotz Zeugenbefragung. Das Urteil 324 O 393/05 interessierte niemanden.

Heute ging es in den drei Verfahren um die Berichte zum Studiumabbruch des Klägers, seinen Geburtsnamen Hansel sowie um seine misslungenen Immobiliengeschäfte.


[bearbeiten] Richter

Vorsitzende Richterin am Landgericht: Simone Käfer
Richterin am Landgericht: Gabriele Ellerbrock (Ritz) (Sachen, Springer, manager magazin, SPIEGEL ONLINE)
Richterin am Landgericht: Barbara Mittler (Sache Jochen Hoff)
Richter am Landgericht: Dr. Philip Link

[bearbeiten] Die Parteien

Klägerseite: Kanzlei Schwenn & Krüger: Rechtsanwalt Dr. Sven Krüger
Beklagtenseite: Kanzleich Schulz Süchting; Rechtsanwalt Dr. Lars Kröner (für Springer, SPIEGEL ONLINER un manager magazin
Kanzlei Lennartz & Partner GbR; Rechtsanwalt Michael Kraft für Jochen Hoff

[bearbeiten] Notizen der Pseudoöffentlichkeit 324 O 627/11 Marseille-Kliniken AG u. Ulrich Marseille vs. Springer

27.04.12: Berichterstatter der Pseudoöffentlichkeit: Rolf Schälike.

Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Wir haben heute ein bisschen den Marseille-Tag. Fange mit dem schwierigsten Fall an. Bezeichnung mit einem früheren Namen Hansel. Die Besonderheit, es ist nicht im Archiv eingestellt. Wir haben den Vortrag, ob der Antragsteller so bezeichnet werden darf. Wir meinen, es ist ein Fall, wo dem so ist. Der Name ist Sozialsphäre. In der Sozialsphäre darf man den Namen nennen. Aber es kommt auf die Abwägung an. Der BGH sagt, es kann verboten werden, wenn es um Stigmatisierung, Prangerwirkung geht. Es gibt die Firma Hansel Wohnungsverwaltungs GmbH. Ist nicht wieder in der Presse. Es wieder als Aktionär der Marseille-Kliniken. Es ist ein Beitrag, wie ein Beitrag, wie ein mit biografischen Elementen. Geburt, Kommerz .... Es sind tatsächliche biografische Elemente. Es stellt sich die Frage, darf man oder darf man nicht? Sie [Herr Krüger] zitieren Normen. Es ist ein anderer Fall, es geht um Jugendliche. Wir meinen, dass die Normen keine Aussage geben. Bei Kindern würden wir das anders sehen. Er ist ein Erwachsener.

Ulrich Marseille-Anwalt Dr. Sven Krüger verrät: War vor 10 Jahren Erwachsener.

Richter Dr. Philip Link: Es geht um eine aktuelle Berichterstattung von Tatsachen, die nicht neu sind. Bringen biografische .... Wenn ich sagen möchte, nach 30 Jahren ist alles vergessen, .... . Hat vor 30 Jahren ... gesagt .... muss damit Hansel .... Frage, ob vor diesem Hintergrund, ein Verbot gerechtfertigt ist. Es gibt auch noch die Gesellschaft EWG Hansel Wohnungsverwaltungs GmbH, wo er Geschäftsführer ist. 40 Jahre lang trägt diese immer noch diesen Namen. Wir können Persönlichkeitsschaden nicht erkennen.

Ulrich Marseille-Anwalt Dr. Sven Krüger: Das Ganze ist nicht 10-15 Jahre her. Die Kammer rückt ab von ihrer Rechtsprechung. Das darf sie. Er hat seinen Namen im Handelsregister ... Firma ist eine juristische Person. Er hat alles unternommen, um im Handelsregister den Namen zu ändern

Kommentar RS: Im Handelsregister finden wir: EWG Hansel Wohnungsverwaltungs GmbH Amtsgericht: 18409 Stralsund (HRB7537); EWG Hansel Wohnungsverwaltungs GmbH Amtsgericht: 39576 Stendal (HRB215655); EWG Hansel Wohnungsverwaltungs GmbH Amtsgericht: 19053 Schwerin (HRB8708); EWG Hansel Wohnungsverwaltungs GmbH Amtsgericht: 16816 Neuruppin (HRB6114NP); EWG Hansel Wohnungs-KG Amtsgericht: 18439 Stralsund (HRA2213); EWG Hansel Wohnungs-KG Amtsgericht: 39576 Stendal (HRA1295); EWG Hansel Wohnungs-Verwaltung KG Amtsgericht: 20355 Hamburg (HRA90733) und, und, und

Ulrich Marseille-Anwalt Dr. Sven Krüger: Ihren Argumenten nach dürfen alle Zeitungen in aller Welt Ihren Namen nennen. Namen, nein .. . Die Kammer will von der 10 Jahre alten Rechtsprechung abrücken. Dass das mich überrascht, ist klar. Dass das mich aufregt, auch. .... Als die Adoption noch nicht weit in der Ferne lag .... Ich kann mich gar nicht verstehen, dass diese Argumente für die Gegenseite ... . Der Bericht betrifft die Marseille-Kliniken. Wozu der Name vor der Adoption? Es ist Privatsphäre.

Richterin Gabriele Ellerbrock: Dann würde es heißen, dass man nicht schreiben darf, er ist adoptiert worden. Er verlangt, dass der Name nicht genannt wird. Es ist nicht sein Name.

Vorsitzende Richterin: Dann geschieht es noch, dass ich fragen muss, weshalb er seinen Namen, den er bis zum 40 Lebensjahr trug, verschweigt.

Richter Dr. Philip Link: Es geht um die Trickserei beim Examen. Ist verhört worden. In diesem Kontext ist der Name gebracht worden. Es sind alles Sachen wegen dem Täuschungsversuch.

Vorsitzende Richterin: Was ist das für ein Bericht, wo ich nicht Hansel und auch nicht Marseille schreiben darf?

Richter Dr. Philip Link: Rausschmiss Middelhoff, ist Mehrheitsaktionär, Namensträger. Muss ich dann das verschweigen?

Ulrich Marseille-Anwalt Dr. Sven Krüger: Ist er alles nicht mehr, wie es war.. Sie wechseln Ihre Rechtsprechung, wo er gerade aussteigt.

Richterin Gabriele Ellerbrock: Sie sprechen vom Wechsel unserer Rechtsprechung. Es sind alles Einzelfälle. Hier geht es um ein Berichterstattungsinteresse an der Person Ulrich Marseille.

Ulrich Marseille-Anwalt Dr. Sven Krüger: Seine früheren Namen zu nennen?

Beklagtenanwalt Dr. Lars Kröner: .....

Ulrich Marseille-Anwalt Dr. Sven Krüger laut und heftig: Bin nicht fertig. Warum? Wer ist der? Ist unser Bericht ... . Kann ich ... .

Richterin Gabriele Ellerbrock versucht es zu erklären: Weil er 40 Jahre des Lebens die Hansel Gesellschaft KG führte. Aufgeklärt ist ....

Ewg Hansel Häuser

Ulrich Marseille-Anwalt Dr. Sven Krüger: Vielleicht musste er, weil er noch Hansel hieß. .... Bis zum Hans Nimmerstag.

Richterin Gabriele Ellerbrock: Wenn sich von uns jemand adoptieren lässt .....

Ulrich Marseille-Anwalt Dr. Sven Krüger: Was dann?

Richterin Gabriele Ellerbrock: Um zu sehen, gibt einen andern ....

Ulrich Marseille-Anwalt Dr. Sven Krüger: Hansel, ha, ha.

Vorsitzende Richterin: Das sind Argumente gegen Sie. Wenn er Schmidt geheißen hätte, dann auch?

Ulrich Marseille-Anwalt Dr. Sven Krüger: Ja, dann auch.

Vorsitzende Richterin: Die Argumentation des BGH ist umgekehrt. Der Name gehört zur Soziasphäre.

Ulrich Marseille-Anwalt Dr. Sven Krüger: ... .

Vorsitzende Richterin: Damals war es auch Sozialsphäre.

Ulrich Marseille-Anwalt Dr. Sven Krüger: Sie ... vielleicht einen Löffel. ... nicht aus wirtschaftlichen Eitelkeiten. War bei diesen Menschen aufgewachsen, nachdem seine Eltern gestorben sind. Warum sollte das Sozialsphäre sein. Er will sich .... .

Richter Dr. Philip Link: Bein Kind mit 2-3 Jahren kommt noch nicht mit diesem Namen. Aber wenn ich 40 Jahre mit diesem Namen aufgetreten bin, dann ist das Sozialsphäre. Wenn ich dieses biografische Element nicht nennen darf, ... wenn es heißt Adoption ... . Es gibt den Fall mit dem Adelsnamen.

Ulrich Marseille-Anwalt Dr. Sven Krüger: Hier gibt es kein Interesse, unter welchem Namen Marseille bis 1996 so hieß.

Richterin Gabriele Ellerbrock: Das Interesse liegt in der Person.

Beklagtenanwalt Dr. Lars Kröner: Liegt an der Person.

Ulrich Marseille-Anwalt Dr. Sven Krüger: Er ist kein großer ... Jeder darf ...

Vorsitzende Richterin: In seinem Bereich ist er der große ... .

Ulrich Marseille-Anwalt Dr. Sven Krüger: Ich bin in vielen Bereichen auch der Größte.

Vorsitzende Richterin: Ich verstehe Ihre Aufregung. Würde mich auch aufregen. Haben das so nicht detailliert gesehen.

Ulrich Marseille-Anwalt Dr. Sven Krüger: Sie haben vor 10 Jahren anders entschieden. Jetzt ist es eine neue Besetzung .... In Bezug zu dem, was damals passiert ist, verblasst. Diese Kammer hat das Recht eines Mörders anerkannt. Dem BGH zur Überprüfung gegeben. Eines Mörders, der 1984 zu 15 Jahren verurteilt wurde.

Richterin Gabriele Ellerbrock: Da ist die Beeinträchtigung der Resozialisierung. War nicht sehr erfolgreich. Sehen wir bei Marseille nicht.

Ulrich Marseille-Anwalt Dr. Sven Krüger: .... Gilt sogar für Unrecht ....unbedenkliche Persönlichkeit Marseille. Der Name ist unbedeutend. Das Interesse nimmt ab.

Vorsitzende Richterin: Er nimmt am Wirtschaftsleben immer noch teil. Konnten nicht interessieren, ob ...

Ulrich Marseille-Anwalt Dr. Sven Krüger: Wenn Mörder, ..... jetzt Kliniken ... Wenn er ... resozialisiert ist.

Vorsitzende Richterin: Ist eine ganz andere Stigmatisierung.

Beklagtenanwalt Dr. Lars Kröner: Ich werde von Krüger ständig unterbrochen. Ich muss mich durchsetzen. Die Biografie ist im Zusammenhang geschrieben. Ist nicht mehr Mehrheitsaktionär. Hat eine ganz andere Entwicklung.

Ulrich Marseille-Anwalt Dr. Sven Krüger unterbricht ..

Beklagtenanwalt Dr. Lars Kröner: ... wollten den Namen Hansel verbieten. Wo gibt es den Zusammenhang zwischen Hansel und den Kliniken?

Richterin Gabriele Ellerbrock: Herr Marseille. Ist auch eine Abwägung.

Ulrich Marseille-Anwalt Dr. Sven Krüger: Wenn man .... Abwägung. Der BGH wirft alles über den Haufen. Es ist nichts mehr voraussagbar. Nun haben wir eine Geschichte, die vor 10 Jahren geändert wurde3. Hatte den Kollegen in Berlin vorgetragen das mit Hansel. Hier ist es so, dass die Auffassung sich geändert hat. Was soll ein Anwalt machen? Er kann seinen Job nicht mehr erfüllen.

Richterin Gabriele Ellerbrock lächelt.

Die Vorsitzende: Dass hier der Widerspruch zu recht erfolgreich wird ... Anträge werden gestellt. Verkündung einer Entscheidung am Montag, den 30.04.12, 12:00, Raum B334

30.04.12, Richterin Simone Käfer:

I. Die einstweilige Verfügung vom 09.11.11 wird zur Ziffer I. b) aufgehoben und der ihr insoweit zugrundeliegende Antrag zurückgewiesen.
II. Von den Kosten des Erlassverfahrens haben der Antragsteller zu 2) 3/8, die Antragsgegnerin 5/8 zu tragen. Die Kosten des Widerspruchsverfahrens hat der Antragsteller zu 2) zu tragen und zwar nach einem Streitwert von € 15.000.

III. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

[bearbeiten] Urteil 324 O 627/11

LG Hamburg Urteil 324 627/11 Marseille-Kliniken AG und Ulrich Marseille vs. Springer AG vom 30.04.12

[bearbeiten] Notizen der Pseudoöffentlichkeit 324 O 254/11 Ulrich Marseille vs. manager magazin

27.04.12: Berichterstatter der Pseudoöffentlichkeit: Rolf Schälike.

Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Da wurde schon am 14.10.11 verhandelt. Wurde ins Archiv gestellt.

Kommentar RS: So ist es immer noch im Internet zu finden:

15.04.2002
Ulrich Marseille
Peinliche Enthüllungen
Der umstrittene Klinik-Gründer und Spitzenkandidat für die Schill-Partei wurde nach Informationen des SPIEGEL während seines Jura-Studiums wegen eines Täuschungsversuchs vom Examen ausgeschlossen.
Hamburg - Ulrich Marseille, Gründer der Marseille-Kliniken AG und Spitzenkandidat der rechten Schill-Partei für die Landtagswahl am 21. April 2002 in Sachsen-Anhalt, hat sich persönlich nicht immer an Recht und Ordnung gehalten. Das belegen nach Informationen des Nachrichtenmagazins DER SPIEGEL jetzt aufgetauchte Prozessakten.
Marseille verweist bis heute zwar gern auf sein Jura-Studium, verschweigt aber in der Öffentlichkeit das peinliche Ende der Juristenkarriere: Nachdem er 1983 an der Uni Bremen wegen einer miserablen Arbeit erstmals durchs Staatsexamen gerasselt war, flog er beim zweiten Mal 1984 bei einem Täuschungsversuch auf. So blieb Marseille, der damals noch seinen Geburtsnamen Hansel trug, ohne Bremer Jura-Abschluss.
Das Prüfungsamt ließ ihn danach nicht zu weiteren Prüfungen zu. Dagegen klagte Marseille durch mehrere Instanzen bis zum Bundesverfassungsgericht - letztlich erfolglos.
Das Prüfungsamt beschuldigte ihn vor Gericht, er habe zwei Chiffre-Anzeigen im "Hamburger Abendblatt" aufgegeben und einen Anwalt "gegen Honorarversprechen" beauftragt, die "wissenschaftliche Arbeit für ihn zu erstellen". Am 10.Dezember 1983 war in dem Blatt eine Chiffre-Anzeige (PG 6582 HA) erschienen: "Jurist gesucht, bei guter Bezahlung, für Examensarbeit, zivilrechtliches Thema noch wählbar".

Vorsitzende Richterin: Geht es um .... Hansel ... Diesmal um Archive als Marseille Spitzenkandidat in Sachsen-Anhalt der Schill-Partei war. Kann sagen, es ist zulässig im Online-Archiv zu halten. Der Kläger zu 1 ... Täuschung. Wir bleiben dabei, dass man das nicht verbieten kann. Hilfsanträge ... .

Beklagtenanwalt Dr. Lars Kröner: ... ..

Richter Dr. Philip Link: Hatten damals nicht gesagt ....

Beklagtenanwalt Dr. Lars Kröner: Von mir aus nicht. Bin bereit ... .

Vorsitzende Richterin: Beim Hilfsantrag geht es um den Eindruck. Eindruck zu b. I n welcher Reihenfolge er dies erklärt hat, diese Hilfe angetragen hat. Die Erstmitteilung verhält sich nicht .... Ist meist so, wenn Erklärungen gemacht werden.

Ulrich Marseille-Anwalt Dr. Sven Krüger: ... wo die Annonce aufgefallen war. Prüfungen ... Im anderen Fall zu Gericht. Man geht nicht erst zu Gericht. Es ist immer später. Prüfungsamt ... . Wenn Sie der Meinung sind, dann kann ich nicht dagegen argumentieren.

Vorsitzende Richterin: In einem anderen Rechtsverhandlung ... vor Gericht. Es gab zwei ... Haben wir als das Gericht zustimmen können. Lassen wir uns Anträge stellen. ... den Eindruck zu erwecken ... Das Gericht sagt, es kann nichts dagegen tun.

Es wird diskutiert.

Vorsitzende Richterin: Gebe eine Anzeige auf, schreibe meine Arbeit.

Richterin Gabriele Ellerbrock: Zuerst gab es die Chiffre-Anzeige. Was der Kläger sich dabei gedacht hat, ist nicht gesagt. Nur das Prüfungsamt hat ihn beschuldigt, die wissenschaftliche Arbeit .... .

Ulrich Marseille-Anwalt Dr. Sven Krüger: Ist ... abenteuerlich.

Richterin Gabriele Ellerbrock: Agent Provokateur, wenn man seinem Vortrag folgt.

Ulrich Marseille-Anwalt Dr. Sven Krüger: ... oder ist das auch nicht mehr so?

Richter Dr. Philip Link: .... Wo jemand sich unklar im Interview .... skurrile Geschäftsidee. SPIEGEL hat daraus .... Hier war das die Argumentation von Herrn Krüger. Wenn man das Interesse ... dann der Kläger.

Ulrich Marseille-Anwalt Dr. Sven Krüger: Der Zustand ist dargelegt. Der Beklagte weiß es. Wenn die Erstmitteilung falsch verstanden wird, kann, muss es verboten werden. Der BGH .... und solche ... wie Marseille gaben die Annonce auf, aber Marseille wird gar nicht gefragt vor der Berichterstattung. Er wollte sich nicht mit der familiären Situation .... Dann keine .... Arbeit schreiben. Dann ist der falsche Eindruck nicht Marseille zuzuschreiben.

Vorsitzende Richterin: Herr Kröner gibt ... es nicht, denn ... Bei Abgabe der Anzeuge, eine andere Absicht haben ... .

Beklagtenanwalt Dr. Lars Kröner: Werde ... . Das Problem. Das wir haben, das ist das Ende der Archive. Es geht nicht um die Zulässigkeit, sondern um Änderungen.

Ulrich Marseille-Anwalt Dr. Sven Krüger: Die Frage, ob er mit der Anzeige die Absicht hatte, ist gar nicht gefragt worden.

Beklagtenanwalt Dr. Lars Kröner: Wir streiten, ob der Eindruck überhaupt erweckt wurde.

Ulrich Marseille-Anwalt Dr. Sven Krüger: Ich leide, also soll entschieden werden.

Vorsitzende Richterin diktiert: Das Gericht gibt kund, dass der geltend gemachte Eindruck nicht erweckt werde. Es werden Anträge und Hilfsanträge gestellt (19.08.2011).

Beschlossen und verkündet: Die Verkündung einer Entscheidung erfolgt am 08.06.2012, 9:55, Saal B335.

08.06.12, Richterin Barbara Mittler: In der Sache 324 O 254/11 Ulrich Marseille vs. manager magazin new media GmbH ergeht ein Urteil: Die Klage wird abgewiesen. Der Kläger hat die Rechtskosten des Rechtsstreits zu tragen. Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit.

[bearbeiten] Urteil 324 O 254/11 Ulrich Marseille vs. manager magazin

  • Landgericht Hamburg Urteil 324 O 254/11 vom 08.06.2012 / mündliche Verhandlung am 27.04.2012

Tenor

1 .Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.
3. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
Der Streitwert wird auf € 20.000,- festgesetz.

Passagen aus den Gründen

Dem Kläger steht ein Anspruch gegen die Beklagte auf Unterlassung der sreitgegenständlichen Äußerungen aus keinem rechtlichen Gesichtspunkt zu.

....

a) Die Berichterstattung war zum Zeitpunkt ihrer erstmaligen Erstellung zulässig.
Der Kläger nimmt im Kern der Berichterstattung nicht in Abrede.
Durch die Berichterstattung werden auch keine unzulässigen Einrücke erweckt
Zudem besteht an der Person des Klägers ein gewisses andauerndes öffentliches Interesse aufgrund seiner Strafverfahren, in denen er - als bekannter Unternehmer - in jüngster Zeit in nicht unerheblichen Umfang (jeweils Freiheitsstrafen von einem Jahr auf Bewährung) verurteilt wurde.

28.01.2014: Berufungsverhandlung 7 U 15/12

18.03.2014: Urteil

1. Die Berufung des Klägers wird zurückgewiesen.
2. Der Kläger hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
3. Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit.

[bearbeiten] Notizen der Pseudoöffentlichkeit 324 O 221/11 Marseille vs. SPIEGEL ONLINE GmbH

Es ging möglicherweise um die folgenden Artikel:

"Zerknülltes Vorbild"
Plattenbauten waren nicht mehr attraktiv, auch bei Marseille standen Wohnungen leer.
"Spitzenkandidat Marseille trickste beim Jura-Examen" (Anlage K2)
"Trickserei beim Examen" (Anlage K3)
"Wie in Sizilien" (Anlage K4)
Als Fass ohne Boden sollte sich das private Immobilienengagement Marseilles herausstellen. Mitte der neunziger Jahre kaufte er 2700 Plattenbauwohnungen in Halle-Neustadt. Doch der 75-Millionen-Mark-Deal erwies sich als Fehlinvestition. DDR-Plattenbauten waren nicht mehr attraktiv, auch Marseille-Wohnungen standen weitgehend leer.

27.04.12: Berichterstatter der Pseudoöffentlichkeit: Rolf Schälike.

Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Läuft parallel zur Sache, die wir eben gehabt haben. ... stand weitgehend leer. Tatsache kurz erwähnt. Es gab Leerstand.

Vorsitzende Richterin: 40 % ist auch weitgehend. Wo ist die Grenze? Es gab Leerstand mit 15 %. Wir meinen, es ist eine Meinungsäußerung.

Ulrich Marseille-Anwalt Dr. Sven Krüger: Gut. Stelle Antrag

Vorsitzende Richterin: Die Sach- und Rechtlage wird erörtert. Das Gericht stellt klar, dass die streitgegenständlichen Äußerungern als Meinungsäußerungen zu werten sind. Anträge werden gestellt.

Beschlossen und verkündet: Die Verkündung einer Entscheidung erfolgt am 08.06.2012, 9:55, Saal B335.

08.06.12, Richterin Barbara Mittler: In der Sache 324 O 221/11 Ulrich Marseille vs. SPIEGEL ONLINE GmbH ergeht ein Urteil: Die Klage wird abgewiesen. Der Kläger hat die Rechtskosten des Rechtsstreits zu tragen. Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit.

[bearbeiten] Urteil 324 O 221/11 Ulrich Marseille vs. Spiegel

  • LG Hamburg Urteil 324 O 221/11 vom 08.06.2012 / mündliche Verhandlung am 27.04.2012

Tenor

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.

3. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

Der Streitwert wird auf € 35.000,- festgesetzt.

Passagen aus den Gründen

Dem Kläger steht ein Anspruch gegen die Beklagte auf Unterlassung der sreitgegenständlichen Äußerungen aus keinem rechtlichen Gesichtspunkt zu.
....
a) Die Berichterstattung war zum Zeitpunkt ihrer erstmaligen Erstellung zulässig.
Der Kläger nimmt im Kern der Berichterstattung nicht in Abrede.
Der angegriffene Eindruck wird indes überhaupt nicht erweckt
Zudem besteht an der Person des Klägers ein gewisses andauerndes öffentliches Interesse aufgrund seiner Strafverfahren, in denen er - als bekannter Unternehmer - in jüngster Zeit in nicht unerheblichen Umfang (jeweils Freiheitsstrafen von einem Jahr auf Bewährung) verurteilt wurde.

[bearbeiten] Notizen der Pseudoöffentlichkeit 324 O 376/11 Ulrich Marseille vs. Jochen Hoff (Duckhome)

27.04.12: Berichterstatter der Pseudoöffentlichkeit: Rolf Schälike.

Es ist die zweite Sache Ulrich Marseille vs. Jochen Hoff. Über die erste 324 O 166/11 vom 01.07.2011 haben wir berichtet.

Diesmal erlebten wir das Widerspruchsverfahren gegen die einstweilige Verfügung vom 24.08.2011.

Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Es geht um vorsätzlich. Anlage ist eingereicht. ... Berichtet über Täuschungsversuch und den Namen „Hansel“. Würden e.V. bestätigen wollen. Der Verdacht besteht. Erstens, hinsichtlich des Täuschungsversuchs. Dem Betroffenen muss man nicht, ... . Zum Täuschungsversuch. Geht Jahre ... . Es gibt keinen Grund zu berichten, keinen rechtfertigenden Grund. Der Name „Hansel“ wird im Zusammenhang mit den Täuschungsversuch gebracht: unter Geburtsnamen Hansel. Dient allein dazu, den Kläger lächerlich zu machen. Sie haben PKH beantragt. Wir würden gemäß unseren Ausführungen, den PKH-Antrag nicht bestätigen. Wie wäre es, den Widerspruch zurückzunehmen? Keine ...

Ulrich Marseille-Anwalt Dr. Sven Krüger: Nein.

Vorsitzende Richterin: Würden auch so empfehlen, den Widerspruch zurückzunehmen. Wir meinen, wird zu teuer.

Beklagtenanwalt Michael Kraft: Soll entschieden werden.

Vorsitzende Richterin: Wollen Sie telefonieren?

Beklagtenanwalt Michael Kraft: Nein. Hauptsache.

Vorsitzende Richterin: Die Hauptsache lohnt nur, wenn die Tatsachen Anders sind. Hier geht es um die Rechtsprechung. Eine Hauptsache macht keinen Sinn

Ulrich Marseille-Anwalt Dr. Sven Krüger: Er hat eine eidesstattliche Versicherung abgegeben. Sie produzieren nur Kosten. Finden Sie das richtig, hier Kosten zu produzieren? Kriegt so und so nichts.

Beklagtenanwalt Michael Kraft: Möglicherweise ist das bei den nächsten Instanzen anders.

Es wird diskutiert.

Vorsitzende Richterin: Ihr Mandant versucht, das im Hauptsachverfahren zu klären.

Beklagtenanwalt Michael Kraft: Es geht um die Frage, darf er berichten.

Vorsitzende Richterin: Er darf. Frage, in welcher Form.

Beklagtenanwalt Michael Kraft: Kann gerne noch mal anrufen. Wird sich aber nichts ändern.

Richterin Barbara Mittler: Teil... .

Beklagtenanwalt Michael Kraft: Hat überhaupt keinen Sinn.

Vorsitzende Richterin: Ändert sich auch nicht kostenmäßig. Aber er würdedeutlich machen, dass er das Hauptsachverfahren anstrebt. ... über die persönlichen Verhältnisse Abschrift erhalten.

Die Sach- und Rechtslage wurde erörtert. Das Gericht weist darauf hin, dass der Widerspruch ohne Aussichten auf Erfolg ist. Der inkriminierende Verdacht wird erweckt. Voraussetzungen für ... liegen nicht vor. Der Antragsgegner durfte auch nicht über den Täuschungsversuch berichten, auch nicht über den Namen Hansel. Das Gericht wird daraufhin den PKH-Antrag zurückweisen. Der Antragsgegner-Vertreter beantragt, die Einstweilige Verfügung vom 24.08.2011 aufzuheben und den zu Grunde liegenden Antrag zurückzuweisen. Der Antragsteller-Vertreter beantragt, die Einstweilige Verfügung zu bestätigt.

Beschlossen und verkündet: Eine Entscheidung erfolgt am Schluss der Sitzung.

27.04.12, 14:55, Vorsitzende Richterin: In der Sache 324 O 376/11 Ulrich Marseille vs. Jochen Hoff ergeht ein Urteil: Die Einstweilige Verfügung vom 24.08.2011 wird bestätigt. Der PKH-Antrag wird zurückgewiesen. Der Antragsgegner hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.

[bearbeiten] Meinung des Beklagten

07.01.2014: www.duckhome.de Spendenaufruf - Der Kriminelle Ulrich Marseille wird Duckhome.de besiegen

[bearbeiten] Kommentar

Im Prinzip ist es uns relativ egal, ob über die Jugendsünden einer halbwegs bekannten Persönlichkeit und über dessen Namen vor der Adoption berichtet wird.

Weitreichende Bedeutung hat die Rechtsprechung, die das verbietet.

Es geht um Archive. Müssen diese bereinigt werden, auch wenn über wahre Tatsachen seinerzeit zulässiger Weise berichtet wurde? Darf man aus den Archiven zitieren, berichten?

Der Kläger ist eine schillernde Person mit umstrittenen Geschäftsgebaren auf dem sozialem Sektor der Altenpflege. Kritik an den Marseille-Kliniken und an der Person Ulrich Marseille wird vehement gerichtlich verfolgt.

Der Marseille-Anwalt Dr. Sven Krüger ist bekannt als Wegbereiter der Orwellschen Archivbereinigung in Sachen Negerkalle, einer Hamburger Kiezgröße, die nicht mehr mit diesen Kosenamen erkannt werden möchte.

Die Hamburger Zensurkammer urteilte, wie es Orwell in „1984“ voraussagte.

Rechtsanwalt Dr. Sven Krüger verritt auch ehemalige DDR-Akteure, welche unter Stasi-Aufsicht in Dopingfälle verwickelt waren. So z.B. den ehemaligen DDR-Trainer Thomas Springstein. Die juristische Aufarbeitung der DDR-Doping-Geschichte durch die Hamburger Richter der Kammer 24 ist mehr als fragwürdig.

Den Buskeismus-Site-Betreiber hält RA Dr. Sven Krüger für geisteskrank und begehrt bei den Gerichtspräsidenten/Innen verfassungswidriges Hausverbot.

Es stellt sich die Frage, klärt Rechtsanwalt Dr. Sven Krüger seine Mandanten darüber auf, dass Gerichtsverfahren öffentlich sind? Klärt Dr. Sven Krüger seine Mandanten darüber auf, dass ein Sieg vor dem Gericht die bestrebte zu verbietende Information mit hoher Wahrscheinlichkeit erst richtig bekannt macht?

Oder erwartet Rechtsanwalt Dr. Sven Krüger Geheimjustiz und Unterstützung bei den zensierenden Richtern?

Das – wie funktioniert die Demokratie, die Öffentlichkeit und Zensur - ist das, was uns interessiert, und deswegen berichten wir über diese vier Verfahren.

[bearbeiten] Wichtiger Hinweis

Für diesen Bericht gilt, was für alle Berichte gilt: Alles, was in den Berichten steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen können die Berichterstatter nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Zensurkammern, sind die Recherchen der Berichterstatter erbärmlich. Was in den Berichten in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft wird eine falsche Zeichensetzung verwendet. Dafür haben schon mehrere Berichterstatter in Deutschland Heute gesessen. Die Berichterstatter möchten für ihre mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax bzw. deren nicht exakte Anwendung nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf den während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen können die Berichterstatter als Pseudoöffentlichkeit nichts. Auch Zeugen gibt es keine. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben Besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung besitzen die Berichterstatter von der Pseudoöffentlichkeit nicht. Es handelt sich lediglich um Verschwörungstheorien.

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