24.05.2019 - LG HH - Kontext – ein Fremdwort für VorsRi'in Simone Käfer

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Kontext – ein Fremdwort für die Vorsitzende Richterin Simone Käfer

Inhaltsverzeichnis



Five Star Bergisch Gladbach: Ticken "DIE" noch ganz sauber?



Landgericht Gießen: LEIT(D)-Medien verschweigen .... verfolgte Journalisten berichten (Teil 8)
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FREITAGSBERICHT

24.05.2019

Rolf Schälike



Breakletics Session bei Fivestar Fitness in BGL

[bearbeiten] Was war heute los?

Zwei Verkündungen durch Richterin Gabriele Ellerbrock und nur eine Verhandlung.

[bearbeiten] Alina Winkelmann vs. Heinz Faßbender 324 O 74/19

[bearbeiten] Corpus Delicti

Widerspruchsverfahren gene die einstweilige Verfügung 324 O 74/19 vom 20.02.2019.



Five Star Bergisch Gladbach: Ticken "DIE" noch ganz sauber?



Five Star Bergisch Gladbach: Ticken "Die" noch ganz sauber? Teil 2

Der Antragsgegner ist Journalist, dessen journalistischer Schwerpunkt die Justiz, insbesondere deren Opfer, ist.

Das streitgegenständliche Video (oben links) wurde produziert vom Beklagten, dem Hernn Heinz Fapßbender vom TV-Journalistenbüro Köln.

Der Kameramann Volker Hoffmann, ebenfalls justizkritischer Filmemacher, ein Kollege von Heinz Faßbender, war mit seinem TV-Team anwesend als Prozessbeobachter und durfte im Flur und in Gerichtssaal filmen.

Die Richterinnen und der Richter ließen sich wie uimmer nicht filmen. Die Technik vom Filmemamecher Hoffmann durfte nicht im Gerichtssaal verbleiben – musste im Gerichtsflur auf der Bank unbeobachtet leiben. Offenbar sieht so die gewünschte Ordnung der Zensoren aus. Sollen für die Justiz-Willkür mit ihrem persönlichen Eigentum haften.

Die Richterinnen und den Richter, deren staatliche Aufgabe es ist, auf Wahrung der Würde des menshcne zu achten, interessierte diese Form der ofensichtlichen Entwürdigung von Herrn Hoffmann nicht.

Die einstweilige Verfügung 324 O 109/19 vom 19.03.2019 war nicht Gegenstand der heutigen Verhandlung.

[bearbeiten] Richter

Vorsitzende Richterin: Simone Käfer
Richterin: Gabriele Ellerbrock
Richter: Dr. Thomas Linke

[bearbeiten] Die Parteien

Klägerseite: Kanzlei Jörg Faustmann (Langenfeld); RA Rademske

Beklagtenseite: Kanzlei Hoesmann, Rechtsanwältin Nadine Manshardt
Heinz Faßbender persönlich

[bearbeiten] Anina Winkelmann vs. Heinz Faßbender

Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Der Antragsteller-Vertreter erhält den Schriftsatz vom 22.05.19. Der Antragsgegner-Vertreter erhält – wir haben nur das Fax. Haben Sie das Original?

Winkelmann-Anwalt Rademske: Nein. Bin seit Mittwoch nicht in der Kanzlei.

Vorsitzende Richterin Simone Käfer bittet den Referendar ums Kopieren des Faxes: Ja, in der Sache. Es geht um den Fitnessclub, Brüder dürfen nicht zusammen Mitglied sein. Der Antragsgegner hat das Video gemacht, die Geschäftsführerin aufgenommen, drau0en auf der Straße. Das Gespräch ist aufgenommen worden. Gegenüber der Geschäftsführerin ist eine Unterlassungsverpflichtungserklärung abgegeben worden. Es sind zwei Personen mit blonden Haaren. Die eine ist Antragstellerin. Sie (Antragsgegneranwältin) widersprechen. Es sind formale Fragen, Dieb Adresse ist die des Fitnessstudio. Sie sagen, die Antragstellerin arbeitet nicht mehr da. Dann, die einstweilige Verfügung wurde ihrem Anwalt zugestellt. Eder Unterlassungstenor sei nicht konkret. Dann sagen Sie, die Antragstellerin hat nicht einen Nebenrolle gehabt. Sie habe Anweisungen gegeben an den Wachmann. Im Verfügungsbeschluss steht Anina, würden wir durch Berichtigungsbeschluss heilen. Oder Sie wissen nicht, ob es diese Person ist.

Faßbender-Anwältin Manshardt: Ja, wir wissen nicht, ob es die Person ist.

Vorsitzende Richterin Simone Käfer diktiert: In der einstweiligen Verfügung vom 20.02.2019 muss es nicht Anja, sondern Anina heißen. Der Antragsgegner weiß nicht, ob die abgebildete Person die hiesige Antragstellerin ist. Die Antragsgegner-Vertreterin erhält den Schriftsatz vom 23.05.19. Man streitet um die Vollmacht. Wir gehen davon aus, dass es die abgebildete Person ist. Wir haben die Glaubhaftmachung. Das reicht für das Verfügungsverfahren aus. Die Geschäftsadresse kann ausreichen Wir können nicht erkennen, dass die Antragstellerin nicht erreicht werden kann. Entscheidend ist die Erreichbarkeit bei Antragstellung.

Winkelmann-Anwalt Rademske: ….

Faßbender-Anwältin Manshardt: Es gibt keinen Grund, dass Sie nicht die private Adresse angeben.

Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Der BGH sagt, es genügt die Firmenadresse.

Winkelmann-Anwalt Rademske: Haben … . … harte Auseinandersetzungen jetzt, vielleicht auch morgen..

Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Für uns ist der Zeitpunkt der Antragstellung wichtig. § 253 ZPO nicht … . Das Gericht weist darauf hin, dass maßgeblich der Zeitpunkt der Antragstellung ist. Zum Zeitpunkt der Antragstellung arbeitete die Antragstellerin unstreitig im fraglichen Fitnessstudio. Kann protokollieren, dass es jetzt streitig ist. Die Antragsgegner-Vertreterin erklärt, ich bestreite, dass die Antragstellerin jetzt noch im Fitnessclub arbeitet.

Winkelmann-Anwalt Rademske: Muss nachfragen. Bitte um Unterbrechung.

Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Die mündliche Verhandlung wird unterbrochen.

Winkelmann-Anwalt und die Richterinn*er verlassen den Gerichtssaal.

Winkelmann-Anwalt nach Wiedereintritt: Ich versichere anwaltlich, dass die Antragstellerin mir telefonisch mitteilte, dass sie immer noch im Fitnessstudio arbeitet.

Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Im Einverständnis mit den Parteivertretern wird im Beschluss vom 20.02.2019 die Adresse mit dem Zusatz Bergisch-Gladbach ergänzt. Dann geht es um dien Zustellung. Hätte an die Partei erfolgen müssen, weil der Anwalt keine Legitimation hatte. … Frau Han, Frau Winkelmann … . Hatte mur eine Legitimation für die Abmahnung. Wenn wir davon ausgehen, haben wir keine Legitimation für die Zustellung. Die einstweilige Verfügung würde damit falsch zugestellt. Kann aber geheilt werden, wenn im Zeitpunkt der Vollziehung der Anwalt legitimiert wurde. Es lag eine Vollmacht vor. Das Original lag vor.

Faßbender-Anwältin Manshardt: Bin anderer Meinung. …

Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Zur Sache selbst. Bleiben dabei, wie beim Erlass der einstweiligen Verfügung. Es gab keine Einwilligung. Wir haben das Interesse am Vorgang, mit dem Sie sich befassen. Das Interesse besteht, ausländerfeindliche Gründe. Betrifft das Fitnessstudio. Frau Sina Haan ist Geschäftsführerin. Die Klägerin hat keine Bezug dazu, den Bruder auszuschließen. Daran war die Klägerin nicht beteiligt. Sie hat nur die Chefin begleitet. Sie sagt ein Mal. Wir sagen nichts dazu zum Wachmann. Hat sich zum Vorgang nicht geäußert. Weshalb sie abgelehnt wurden, sagt sie nichts..

Heinz Faßbender: Sie ist in der Leitung.

Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Ist nicht vorgelegt. Uns wundert, gegenüber Frau Sina Haan wurde eine UVE abgegeben.

Heinz Faßbender: Habe zusammen acht Abmahnungen erhalten. War ein Wust. Habe unserem Anwalt geschrieben, Winkelmann einfach vergessen. Hätten wir auch gemacht.

Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Haben wir uns so gedacht.

Heinz Faßbender: Wahnsinn, Es gab insgesamt acht Abmahnungen, teilweise mit Einschreiben, teilweise nicht. Man wollte uns juristische Laien verwirren. Winkelmann haben wir vergessen. Es ist merkwürdig, habe auf zwei Darstellungen reagiert. Die Gegenseite hat acht Mal abgemahnt,

Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Man kann ohne Anerkennung der Rechtspflicht einen Unterlassungsverpflichtungserklärung abgeben.

Heinz Faßbender: Es ist nicht zulässig, dass für jeden Mandanten eine extra Abmahnung. Ist zusammen … . Antragsteller Hausmann hat sich das selbst anzurechnen. Unserer Anwalt hat gesagt, nehme noch raus aus dem Netz. Habe Winkelmann vergessen. Zu dem Zeitpunkt wusste ich nicht, wer Winkelmann war. Wusste auch nicht, wer Sina Haan war. Ich sage einfach mal, wenn ich im geschütztem Raum bin, gehe ich runter. Weshalb sind sie runtergegangen vor die Kamera. Es gab sieben Versuche zur Befriedung der Schmach. Als wir die achte Abmahnung erhalten bekommen haben, sind zu allen Kompromissen bereit gewesen. Hatten sofort vom Netz genommen. Mit allen Brüdern der Flüchtlinge, die bestens integriert sind.. Warum geht er zum Gericht?

Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Wir können diese Frage nicht klären.

Heinz Faßbender: Aber Sie sollten das wissen.

Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Denke, ein Vergleich wäre das Richtige. Die einstweilige Verfügung anerkennen, die Kosten aufteilen. Sind Sie bereit dazu, d.h. Frau Winkelmann löschen?

Heinz Faßbender: Wieso löschen, habe verpixelt?

Vorsitzende Richterin Simone Käfer: … zu Verpixelung.

Heinz Faßbender: Haben Sie meinen Beitrag gesehen?

Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Ja.

Heinz Faßbender: Könnten uns Gedanken machen. Aber der Streitwert ist überzogen.

Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Wir haben 6.000,-- Euro. Das ist die untere Grenze. Sind knapp drüber.

Richter Dr. Thomas Linke: Das ist nur der Wert des Gegenstandes. Es sind nicht die Kosten.

Heinz Faßbender: Weiß ich.

Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Wir haben die Vollmacht. Es ist unsicher, ob die Zustellung richtig erfolgte. Es kann sein, dass wir aus förmlichen Gründen die einstweilige Verfügung aufheben.

Heinz Faßbender: Gilt, weil das Video nicht rechtzeitig verpixelt wurde, Will eine Entscheidung über 2.000,00 Euro Vertragsstrafe. Vielleicht auch darüber einigen. Bezogen auf die Verpixelung, … Verschiedenes.

Winkelmann-Anwalt Rademske: Ordnungsgeld habe … . Habe mit em Kollegen telefoniert. Ohne Vollmacht-

Heinz Faßbender: Dass nicht nachträglich Strafzahlungen erfolgen müssen.

Winkelmann-Anwalt Rademske: Es ist nicht umfangreich.

Richterin Gabriele Ellerbrock: Vielleicht fragen Sie, können wir besser einordnen.

Faßbender-Anwältin Manshardt: Kann nur Frau Sina Haan sein.

Heinz Faßbender: Es wurde geschrieben, nicht pünktlich entfernt.

Winkelmann-Anwalt Rademske: Vielleicht geht es um die Abschlusserklärung?

Heinz Faßbender: … noch was gemacht. War ein Fehler. Muss klar sein, dass sämtliche Forderungen erledigt sind. Es ging ja nicht um die beiden Brüder, die Flüchtlinge. Es gibt eine Entscheidung seitens der Leitung des Fitnessclubs, dass m

Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Schluss, stopp. … ob man weitere Fragen klärt … Video insgesamt aus dem Netz nehmen.

Winkelmann-Anwalt Rademske: Das Schreiben kommt vom Kollegen Faustmann.

Die Richter*innen und die Parteien verlassen der Gerichtssaal.

Winkelmann-Anwalt nach Wiedereintritt: Frage an … . Habe mit dem Kollegen gesprochen. Der Kollege kann auch nicht schnell was sagen. Die Antragstellerin war mit der Sache überfordert. Der Kollege hat angeregt … statt jetzt … können den Vergleich nicht tragen.

Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Vergleich auf Widerruf. Den Tenor verkünden wir am 11.06.19.

Winkelmann-Anwalt Rademske: Habe meine Zweifel.

Richter Dr. Thomas Linke: Sie haben die Wahl in der Hand.

Vorsitzende Richterin Simone Käfer beginnt den Vergleich zu diktieren.

Winkelmann-Anwalt Rademske: Wenn außerhalb des Verfahrens …

Es wird diskutiert.

Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Auf dringendes Anraten des Gerichts schließen die Parteien den folgenden Vergleich

1. Der Antragsgegner erkennt die einstweilige Verfügung vom 20.02.209 unter Verzicht auf §§ 924, 926, 927 ZPO als endgültige Regelung an. Der Antragsteller stimmt der Regelung zu.
2 Die Kosten des Rechtsstreits einschließlich der Kosten des Vergleichs werden gegeneinander aufgehoben.
3. Den Parteien bleibt nachgelassen, vom Vergleich zurückzutreten, schriftlich anzuzeigen beim Gericht, eingehend bis zum 07.06.2019.

Anträge werden gestellt.

Beschlossen und verkündet:

Im Fall des Rücktritts vom Vergleich Termin zur Verkündung einer Entscheidung im Tenor wird anberaumt auf Freitag, den 21.06.2019, 9:45, Saal B334

21.06.2019, Richterin Gabriele Ellerbrock: Die mündliche Verhandlung wird wiedereröffnet. Terrmin: 12.07.2019, 10:45, Saal B335

12.07.2019: Verhandlung fand nicht statt. Wiedereröffnung am 06.09.19, 11:00

06.09.2019: Heinz Fassbender ist bereit, die Kosten des Verfahrens zu tragen unter Verzicht auf die Begründung. Streitwert 6.000,00 Euro

[bearbeiten] Kommentar RS

Die Verpixelung im streitgegenständlichen Video von Frau Sina Haan erfolgte gleichzeitig mit der Verpixelung der heutigen Antragsrtellerin Klägerin Anina Winkelmann.

Die Vorsitzende Richterin Simone Käfer erklärte heute, dass sie das verpixelte Video sich auch angesehen hatte. Also wusste diese Richterin, dass die Antaragstellerin verpixekt war. Die Vorstitzende Richterin Simone Käfer weiß, das eine strafbewehrte UVE in einem solchen Fall - bei dem bei einem Ereigniss mehrere Peronen auf den Foto abgebildet sind und von einem Anwalt vertreten werden - auch gegenüber der anderen Person, erst recht, wenn der Name der anderen Person unbekannt ist, der Beklagte den Namen nicht kennt, gilt.

Dazu gibt es analoge Urteile, die der Kammer bekannt sind, weil in den Verhandlungen nicht nur einmal diskutiert und selbst daran beteiligt.

Ein typischer Fall, bei dem die Vorsitzende Richterin Simone Käfer versucht, Entscheidungen zu Ungunsten von Journalisten zu kreieren.

Für mich ist das bewusste Rechtsbeugung seitens der Vorsitzenden Richterin Simone Käfer.

Etwas zum Rechtsanwalt der Antragstellerin

Macht sich die Vorsitzende Richterin Gedanken darüber, das der Rechtsanwalt der Antgragstellerin Jörg Faustmann bekannt ist als Vertreter von rechtsmissbräuchlichen Abzockern. Wir finden Im Internet das Urteil des Landgerichts Berlin Az.: 91 O 43/14 vom 06.11.2014, in dem es heißt:

Thomas Sommer (Kläger)
Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte Faustmann Neumann, Kaiserstraße 30 a, 40479 Düsseldorf,
gegen
XXX (Beklagte)
hat die Kammer für Handelssachen 91 des Landgerichts Berlin in Berlin - Mitte, Littenstraße 12- 17, 10179 Berlin, auf die mündliche Verhandlung vom 09.0ktober 2014 durch _____
für Recht erkannt:
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Der Kläger hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
3. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils beizutreibenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
Entscheidungsgründe
Die Klage ist bereits unzulässig.
I.
Zwar hat der Kläger mittlerweile nachgewiesen, dass er ordnungsgemäß vertreten worden ist in dem Termin zur mündlichen Verhandlung. Zwar war für ihn zunächst Rechtsanwalt ___ ohne hinreichende Vollmacht aufgetreten. Denn die Rechtsanwältin ___ erteilte Untervollmacht bevollmächtigte diese nicht, ihrerseits Untervollmacht zu erteilen. Der Kläger hat jedoch nunmehr eine ordnungsgemäße Vollmacht nachgereicht.
II.
Die Klage ist jedoch wegen Rechtsmissbrauchs nach § 8 Abs.4 UWG unzulässig.

Es stellt sich die Frage, haben wir es auch heute mit einem Rechtsmissbrauch seitens der Antragsstellerin, unterstützt von ihrem Rechtsanwalt Jörg Faustmann, zu tun, d.h. nicht nur mit der Rechtsbeugung der Vorsitzenden Richterin Simone Käfer.

[bearbeiten] Wichtiger Hinweis

Für diesen Bericht gilt, was für alle Berichte gilt: Alles, was in den Berichten steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen können die Berichterstatter nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Zensurkammern, sind die Recherchen der Berichterstatter erbärmlich. Was in den Berichten in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft wird eine falsche Zeichensetzung verwendet. Dafür haben schon mehrere Berichterstatter in Deutschland Heute gesessen. Die Berichterstatter möchten für ihre mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax bzw. deren nicht exakte Anwendung nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf den während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen können die Berichterstatter als Pseudoöffentlichkeit nichts. Auch Zeugen gibt es keine. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben Besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung besitzen die Berichterstatter von der Pseudoöffentlichkeit nicht. Es handelt sich lediglich um Verschwörungstheorien.

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